maxikatze hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Die Widerspruchslösung bedeutet doch nicht, dass man nach seinem Tod ungefragt Organe zur Verfügung stellt. Man muss nur ausdrücklich widersprechen, Stillschweigen gilt als Zustimmung. Das ist in den meisten Ländern so geregelt, Deutschland ist eher eine Ausnahme:
http://www.transplantation-information. ... pende.html
Warum sollte Stillschweigen in diesem Fall als Zustimmung gelten sollen? Nur weil ich zu Lebzeiten keine Einwilligung oder keine Zustimmung gegeben habe, darf doch das kein Freibrief dafür sein, hinterher einfach Organe zu entnehmen.
http://www.tagesschau.de/inland/organspende110.htmlAls nicht mehrheitsfähig gilt hingegen eine andere Option: Jeder gilt zunächst automatisch als Spender, solange er dies nicht ausgeschlossen hat. Das ist die so genannte "Widerspruchslösung". "In der Bevölkerung könnte sie unnötig Vorbehalte schüren", sagte Lauterbach. Und Kauder ergänzte: "Der Staat darf die Bürger nicht durch Gesetz zunächst auf eine Organspende festlegen, von der sie sich nur aktiv durch einen Widerspruch lösen können."
Das finde ich sehr wichtig, was V.Kauder dazu sagt:
Der Staat darf die Bürger nicht durch Gesetz zunächst auf eine Organspende festlegen, von der sie sich nur aktiv durch einen Widerspruch lösen können.
Gut, dann haben wir da eine unterschiedliche Meinung. Ich denke, wenn jemandem piepegal ist, ob nach seinem Tod mit seinen Organen Menschenleben gerettet werden oder nicht, ist es durchaus o. k., das Schweigen zu dem Thema als Zustimmung zu werten.
In Deutschland will aber auch kaum jemand so weitermachen wie bisher. Die Widerspruchslösung - die ich für richtig halte - ist zwar nicht mehrheitsfähig, aber dafür wollen sie eine "Pflicht" zur Entscheidung einführen:
Auch Lauterbach ging davon aus, "dass jetzt die kritische Masse von Abgeordneten da ist, die sagen: 'So geht es nicht weiter'". "Wenn es die Pflicht zur Entscheidung für oder gegen die Organspende gibt, ist auch das Informationsbedürfnis für den einzelnen gegeben", begründet Lauterbach seine Unterstützung für die Neuregelung. "Der Staat bittet seine Bürger damit nur, Stellung zu beziehen", hatte Kauder bereits Anfang des Monats argumentiert. Die Bitte um Entscheidung könne beim Erwerb des Führerscheins oder bei der Ausstellung von Pass oder Ausweis erfolgen. Zentral sei, dass die Entscheidung freiwillig bleibe. Niemand solle gezwungen werden, die Erklärung auszufüllen.
Mir sind solche "Pflichten" etwas unsympathisch, ich mag es nicht, wenn der Staat als Befehlsgeber in den ureigenen privaten und intimen Angelegenheiten der Menschen auftritt.
Aber wenn`s funktioniert, soll es mir in dem Fall recht sein.