Illegale Parteien und Gruppierungen

Gibt es Gründe, das derzeitige Wahlrecht zu überdenken?

Illegale Parteien und Gruppierungen

Beitragvon AlexRE » Do 22. Nov 2012, 23:18

Ich kopiere einen thread vom privaten GG-Aktiv - Forum herüber:

wautzi1234 hat geschrieben:Ich gebe mal eine Frage von meinem Mann weiter.
Und zwar geht es darum, ob es eine europaweite Initiative gegen rechtsextreme Gruppierungen gibt. Z.B. eine Iniative dazu, dass es europaweit verboten wird Symbole wie das Hakenkreuz zu tragen oder solche Sachen ueber Radio zu verbreiten wie es in Deanemark z.B. moeglich ist. Da soll es wie wir gestern im Fernsehen gesehen haben einen Sender geben, wo aus "mein Kampf" vorgelesen wird. So was muss man doch verbieten koennen oder? Und warum kann man nicht z.B. deutsche Naxis auch fuer Vergehen im Ausland bestrafen? In der Sendung ueber "rechten Terror in Europa" war z.B. einer zu sehen, der das Grundgesetz verbrannt hat. Das darf man doch nicht oder?

Falls man meint das gehoert in einen anderen Bereich bitte verschieben, es waere nur schade, wenn das Thema ganz weg waere.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Illegale Parteien und Gruppierungen

Beitragvon AlexRE » Do 22. Nov 2012, 23:19

Es gibt zumindest eine europäische Richtlinie zur Bekämpfung von Rassismus mit strafrechtlichen Mitteln:

Hatecrime wird europaweit zum Straftatsbestand. Mit folgendem "Rahmenbeschluss" hat der EU-Rat am 28. November 2008 strafrechtliche Richtlinien zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beschlossen. Deutschlands Gesetzgebung kann daraus noch lernen. Benennt die EU eindeutig Taten mit "rassistischen und fremdenfeindlichen Beweggründen" als strafwürdig, zaudert die deutsche Gesetzgebung noch. Nachfolgend die neue EU-Richtlinie zum Nachlesen:

(...)


http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/news/meldungen/eu-veroeffentlicht-strafrechtliche-richtlinien-zur-rassismusbekaempfung/

Noch haben aber alle europäischen Staaten die volle Souveränität und müssen solche Vorgaben erst einmal in nationales Recht umsetzen, bevor sie praktische Wirkung entfalten können.
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Re: Illegale Parteien und Gruppierungen

Beitragvon GasGerd » Mi 11. Sep 2013, 16:58

Ich kopiere mal hierher, was ich heute zum Wahlrecht "normaler" Straftäter (= nicht politische Extremisten) geschrieben habe:

"Keine Feldpost benötigen Häftlinge, ansonsten aber unterscheidet sich ihre Lage kaum von jener der Bundeswehrsoldaten im Ausland: In der Regel bleibt auch Insassen von deutschen Justizvollzugsanstalten der Gang in die Wahlkabine verwehrt. "Sie können ihre Stimme per Briefwahl abgeben, es sei denn ihnen ist das Wahlrecht per Gerichtsbeschluss aberkannt worden", sagt Pötzsch.

Das kommt in der Bundesrepublik aber nur noch in absoluten Einzelfällen vor, denn die Hürden für eine Aberkennung des sogenannten aktiven Wahlrechts sind hoch: "Um davon ausgeschlossen zu sein, da muss man staatsfeindlich sein – also richtig den Bestand der Republik in Gefahr bringen", erläuterte der Berliner Jurist Jan Oelbermann, der ein Buch über das Wahlrecht von Gefangenen geschrieben hat, kürzlich in einem Interview."

Diesen extrem restriktiven Umgang mit dem Entzug des Wahlrechts sollte man zumindest für einige spezielle Tätergruppen hinterfragen. Mehrfach vorbestrafte Erwerbskriminelle haben z. B. ganz nüchtern-obektiv betrachtet ein handfestes Interesse daran, dass sich der Staat bei der Verfolgung der einschlägigen Straftaten Nachlässigkeiten leistet.

Wenn dann in einem Wahlkampf eine Meinungsverschiedenheit zwischen Rechtspolitikern der zur Wahl stehenden Parteien dahingehend besteht, dass die eine Seite mit harten Strafen abschrecken und die andere Seite mit milderen Strafen auf bessere Chancen für eine erfolgreiche Resozialisierung der Täter abzielen will, beide aber mit ihrer jeweiligen politischen Idee auf einen Rückgang der Kriminalität hinwirken wollen, dann verzerrt die Wahlentscheidung von Leuten, die in Wirklichkeit schlechter funktionierende Gesetze zur Erleichterung ihrer Erwerbskriminalität wünschen, das Ergebnis des demokratischen Diskurses und ist m. E. ein Störfaktor in der Demokratie.

Außerdem frage ich mich im Hinblick auf Gewaltkriminalität, wieso gewalttätige und damit extrem unfriedliche Typen über rechtspolitische Fragen überhaupt mitbestimmen sollten. Recht ist nämlich der Stoff, aus dem der Frieden ist.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/19531305?sp=35#jump
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