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Re: Gott und die Welt

BeitragVerfasst: Di 29. Mär 2016, 06:49
von maxikatze
Margot Käßmann über Brüssel: "Terroristen mit Liebe begegnen"


Dann haben wohl die Kinder auf dem Spielplatz von Lahore den Terroristen nicht genug Liebe entgegengebracht.

Re: Gott und die Welt

BeitragVerfasst: Di 29. Mär 2016, 11:39
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:
Margot Käßmann über Brüssel: "Terroristen mit Liebe begegnen"


Dann haben wohl die Kinder auf dem Spielplatz von Lahore den Terroristen nicht genug Liebe entgegengebracht.


Dafür sind jetzt die hinterbliebenen Eltern zuständig, jedenfalls die christlichen.

Re: Gott und die Welt

BeitragVerfasst: Mi 20. Apr 2016, 06:37
von maxikatze
Der "Majestätsbeleidigungs"-Paragraf wird erst 2018 abgeschafft. Das gilt aber nicht für den Bundespräsidenten.
Auch Gotteslästerung soll strafbar bleiben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beschimpf ... einigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bild

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.







Die Kanzlerin ließ Ermittlungen gegen Böhmermann zu und kündigte zugleich an, Paragraph 103 des Strafgesetzbuches abzuschaffen – allerdings erst im Jahre 2018. Der Grund für den Aufschub: Sonst könnte Böhmermann nicht mehr bestraft werden. Damit gesteht Merkel dem türkischen Präsidenten das exklusive Recht eines eigenen Straftatbestandes in der BRD zu.
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weiterlesen: http://www.focus.de/politik/experten/ku ... 46683.html

Re: Gott und die Welt

BeitragVerfasst: Mi 20. Apr 2016, 07:17
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:
Die Kanzlerin ließ Ermittlungen gegen Böhmermann zu und kündigte zugleich an, Paragraph 103 des Strafgesetzbuches abzuschaffen – allerdings erst im Jahre 2018. Der Grund für den Aufschub: Sonst könnte Böhmermann nicht mehr bestraft werden. Damit gesteht Merkel dem türkischen Präsidenten das exklusive Recht eines eigenen Straftatbestandes in der BRD zu.
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weiterlesen: http://www.focus.de/politik/experten/ku ... 46683.html


Das ist aber nicht die offizielle Begründung der Regierung für das späte Inkrafttren der Gesetzesänderung, sondern Herrn Kubickis Vermutung:

Wenn die Bundesregierung heute der Auffassung ist, dass die Norm über „Majestätsbeleidigung“ nicht mehr in die Zeit passt, warum soll schnell eine Gesetzesänderung beschlossen werden, die aber erst in zwei Jahren in Kraft tritt?

Dies hat wohl Gründe, die nicht sehr beruhigend sind.


Er weiß als Anwalt aber auch, dass es Böhmermanns Anwalt gelingen wird, dieses Verfahren mit seinen rechtlichen Grundsatzfragen über alle Instanzen hinweg bis zum Inkrafttreten der Abschaffung hinauszuzögern.

So hat Merkel Erdogan einen Gefallen getan, ohne Böhmermann zu schaden.

Re: Gott und die Welt

BeitragVerfasst: Mi 20. Apr 2016, 13:54
von maxikatze
1. Heißt es nicht immer, wir haben Gewaltenteilung? Wieso mischt sich die Politik überhaupt ein und gibt ihr Okay für eine Strafverfolgung?
2. Warum , so die Pläne der Bundesregierung, soll der Wegfall des § 103 nur für ausländische Staatsoberhäupter gelten und nicht für inländische ranghohe Politiker, wie zum Beispiel unserem Bundespräsidenten? Zweierlei Maß?

https://dejure.org/gesetze/StGB/103.html
§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
.

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(Erdogan hielt sich zum Zeitpunkt der Schmähung nicht im Bundesgebiet auf!)
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.


3. Gehört nicht auch der "Gotteslästerungsparagraph" zweihundert Jahre nach der Aufklärung in den Abfalleimer?

Re: Gott und die Welt

BeitragVerfasst: Mi 1. Jun 2016, 17:45
von AlexRE
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Re: Gott und die Welt

BeitragVerfasst: Mi 1. Jun 2016, 21:00
von Staber
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Re: Gott und die Welt

BeitragVerfasst: Fr 10. Jun 2016, 19:26
von AlexRE
Selbstvergötzung als Religion bringt`s auch nicht so richtig, was das ewige Leben betrifft ...

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Re: Gott und die Welt

BeitragVerfasst: Do 25. Aug 2016, 21:21
von AlexRE
Plötzlich war Pater Schober nicht mehr sicher, ob er das Kruzifix bei Ikea hätte kaufen sollen ...

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Re: Gott und die Welt

BeitragVerfasst: Do 3. Nov 2016, 18:37
von AlexRE
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