Ist man ganz böse, dann fragt man sich, ob die Eltern der Forscher gleich nach deren Geburt etwas versäumt haben.

gruß staber
AlexRE hat geschrieben:Neues aus der Welt der professoralen Ethik - Experten:Legaler Kindsmord- Forscher fordern Tötung von Neugeborenen
Neugeborene hätten noch kein Recht zu leben, sagen die Forscher
Eltern soll es erlaubt werden, ihr Baby umbringen zu lassen – dafür plädieren zwei Wissenschaftler. Ihre Begründung: Kindsmord sei auch nichts anderes als eine Abtreibung.
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Die Autoren setzen Neugeborene und Föten gleich, da beiden „noch die Fähigkeiten fehlen, die ein moralisches Recht auf Leben rechtfertigen.“ Ein Baby habe genau wie ein Fötus noch keinen „moralischen Status als Person“. Deshalb sei das Töten eines Babys auch nichts anderes als eine Abtreibung im Mutterleib. „Sind die Umstände nach der Geburt so, dass sie eine Abtreibung gerechtfertigt hätten, dann sollte die Abtreibung auch nach der Geburt noch möglich sein“, sagen die Wissenschaftler.
http://www.focus.de/gesundheit/baby/geburt/legaler-kindsmord-forscher-plaedieren-fuer-die-toetung-von-neugeborenen_aid_719736.html
Von diesen Wissenschaftlern hatte ich zuvor noch nichts gehört oder gelesen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass das in Wirklichkeit Abtreibungsgegner sind, die provozieren wollen.
Staber hat geschrieben:Man kann hin und her überlegen, was würde man machen.Abtreiben oder nicht. Aber alles ist Schall und Rauch, wenn man nicht selbst betroffen ist. Erst dann müssen Entscheidungen getroffen werden und erst dann wird man vielleicht die eine oder andere Überraschung erleben. Weil man unmittelbar in der Situation drin sitzt und nicht nur als Zuschauer. Und dann werden neue Situationen generiert, von denen man früher fest überzeugt war, ganz anders zu entscheiden.
gruß staber
Retortenkinder-Aussagen
Lewitscharoff entschuldigt sich
Die Büchner-Preisträgerin Sibylle Lewitscharoff hat sich am Freitag für ihre Formulierung entschuldigt, Retortenkinder seien "Halbmenschen". Ihre kritische Einstellung zum Vorgang der künstlichen Befruchtung bekräftigte sie.
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GERICHTS-URTEIL IM SAMEN-STREIT
Keine Befruchtung durch Sperma des toten Ehemannes
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Petra K. klagte. Doch auch die Berufung vor dem Münchner OLG wackelt. „Im Vordergrund steht das Kindeswohl“, sagt Vorsitzender Richter Wilhelm Schneider. Und: „Was wollte der Mann? Wäre er einverstanden?“ Es gebe dafür keine Hinweise.
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2010 bekam eine 29-Jährige vor dem OLG Rostock in einem ähnlichen Verfahren Recht, nachdem ihr Partner bei einem Unfall verstorben war. Hier ging es allerdings um konservierte Eizellen, die vor dem Tod des Mannes bereits mit dessen Sperma eingefroren wurden.
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Staber hat geschrieben:Dann muss sich die Frau wohl den Nachlass ihres Mannes in der Klinik am Chiemsee aushändigen lassen und eine Reise ins Ausland unternehmen.
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